Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketkäufer (Besucher)
1. Geltungsbereich
1.1. Geltungsbereich und Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Ver-anstaltungen der cosmopop GmbH, Unteres Rheinufer 39, 67061 Ludwigshafen (nachfolgend „Veranstalterin“) und regeln die Beziehungen zwischen der Veran-stalterin und den Käufern (nachfolgend "Sie", "Kunde" oder „Besucher“) von Eintrittskarten (nachfolgend: „Tickets“) für die Veranstaltungen der Veranstalterin. Der Ticketpreis setzt sich aus dem Nennwert des Eintrittspreises, der Buchungsge-bühr, der Buchungsprovision und gegebenenfalls dem ÖPNV Beitrag zusammen (nachfolgend „Ticketpreis“). Mit der Bestellung eines Tickets, bestätigen Sie, die-se AGB zur Kenntnis genommen zu haben und sie als bindend zu akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung außerdem durch Anklicken der Schaltfläche "Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen der Veranstalterin gelesen habe und stimme ihnen zu".
Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die Hausordnung der Veranstalterin. Diese finden Sie unter Abschnitt B.
Anderslautende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil soweit die Veran-stalterin diesen schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Widerrufsrecht
2.1. Vertragsabschluss
Der Kauf von Tickets wird durch die See Tickets GmbH, Pfuelstraße 5, 10997 Ber-lin. (nachfolgend „See Tickets“) als unabhängiger Partner der Veranstalterin über die Paylogic Online-Plattform abgewickelt. Alle Verkäufe der Tickets erfolgen durch See Tickets m Namen der Veranstalterin. See Tickets schließt mit dem Kunden ei-nen eigenständigen Vertrag über ihre Leistungen ab. Für diese gelten die AGB von See Tickets neben den AGB der Veranstalterin.
Der Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem Besucher kommt erst durch Be-stätigung der Bestellung oder Zusendung der Tickets zustande. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleiben die Tickets im Eigentum der Veranstalterin und berechtigen nicht zum Zutritt zu der Veranstaltung.
2.2. Vertragsinhalt, kein Zutritt für Minderjährige
Mit dem Kauf eines Tickets erwirbt der Besucher das Recht zum Zutritt auf das Veranstaltungsgelände. Die Veranstalterin verpflichtet sich, eine Veranstaltung be-stehend aus den Darbietungen verschiedener Künstler auszurichten und schuldet dem Besucher den Zutritt zu der Veranstaltung. Die Veranstalterin behält sich vor, aus organisatorischen Gründen ein angekündigtes Programm zu ändern, insbeson-dere andere als die zuvor angekündigten Künstler auftreten zu lassen oder die zu-vor angekündigten Auftrittszeiten zu ändern.
Der Verkauf von Tickets an Personen unter 18 Jahren ist ausgeschlossen. Minder-jährigen wird kein Zutritt gewährt. Dies gilt auch wenn Sie sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden.
2.3. Kein Widerrufsrecht
Bei den Veranstaltungen handelt es sich um eine Freizeitveranstaltung. Dem Kun-den steht daher aufgrund von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für den Kauf von Veranstal-tungstickets kein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
3. Gültigkeit der Tickets
Ihr Ticket berechtigt jeweils die auf dem Ticket bezeichnete Person zum Zutritt auf das Gelände der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen des Veranstaltungsgelän-des bzw. Umtausch des Tickets in das Einlassband (siehe Ziffer 6.2) verliert das Ti-cket seine Gültigkeit. Eine mehrmalige Nutzung der Tickets ist ausgeschlossen.
4. Rückgabe von Tickets, Ticketpreiserstattung, Verlegung von Veranstal-tungen wegen höherer Gewalt, keine Rückgabe und Erstattung von Tickets aus von der Veranstalterin nicht zu vertretenden Gründen
4.1. Rückgabe von Tickets
Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung oder fällt die Veranstaltung aus Grün-den die jeweils die Veranstalterin zu vertreten hat aus, hat der Kunde ein Recht auf Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises.
Rückerstattungsansprüche können nur bis spätestens vier Wochen nach dem Veran-staltungstermin geltend gemacht werden. Hat die Veranstalterin einen neuen Ter-min für die von dem Kunden gebuchte Veranstaltung bestimmt und möchte der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen, hat er dies bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung der Veranstalterin mitzuteilen und seinen Rückgabean-spruch gelten zu machen. Ist ihm dies aus Gründen die er nicht zu vertreten hat nicht möglich, z.B. wegen Krankheit, so hat er diese Gründe nachzuweisen.
4.2. Verlegung von Veranstaltungsterminen in Folge höherer Gewalt
Liegt höhere Gewalt vor, wird die Veranstalterin für den Zeitraum des Andauerns des Ereignisses der höheren Gewalt von der Leistungspflicht frei. Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen kommendes, unvorhersehbares und nicht zu vertre-tendes, unabwendbares und ungewöhnliches nach Abschluss des Vertrages eintre-tendes Ereignis, das mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln weder vermieden noch behoben werden kann. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Wetter-ereignisse wie Überschwemmungen, Orkan-, Wirbel- oder Sand- und Feuerstürme, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Auswirkungen politischer Instabilität, Feuer, Streiks, behördliche Verfügungen, Pandemien und Epidemien oder sonstige Ereignisse die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten darstellen. Als Höhere Gewalt gelten auch Reisebeschrän-kungen für Besucher - auch aus dem Ausland - in einem solchen Ausmaß, dass dies den o.g. Beschränkungen entspricht. Als Höhere Gewalt gelten zudem zuständiger Behörden (mindestens Landesministerien), die die Absage der vertragsgegenständ-lichen Veranstaltung bzw. von Veranstaltungen solcher Größenordnung allgemein betreffen.
Die Veranstalterin kann in einem solchen Fall oder Eintritt eines der oben genann-ten Ereignisse überwiegend wahrscheinlich ist die Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegen. Eine Rücknahme des Tickets und Erstattung des Ticketpreises er-folgen dann nicht, es sei denn die Wahrnehmung des neuen Termins ist dem Kun-den nicht zuzumuten. Die Veranstalterin wird im Fall höherer Gewalt den Kunden über den Eintritt eines solchen Ereignisses nach Analyse der Auswirkungen innerhalb von drei Tagen benachrichtigen und das voraussichtliche weitere Vorgehen und so-weit möglich den voraussichtlichen neuen Veranstaltungstermin mitteilen.
4.3 Keine Erstattung zusätzlicher Gebühren
Gezahlte Gebühren und Beträge für Zusatzleistungen (Vorverkaufsgebühren, Zah-lungen an See Tickets und Gebühren für ÖPNV-Nutzung) werden bei Rückgabe des Tickets nicht erstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleiste-ten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Gebühren auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf Wertersatz zu leisten. Gleiches gilt für die Gebühr für die Nutzung des Ticketsystems von See Tickets / Paylogic zur Ausstel-lung Ihrer Tickets.
4.4 Die Abwicklung Ihrer Rücktritts- bzw. Rückgabeansprüche erfolgt durch See Tickets
Ihre Rechte, sich wegen einer von der Veranstalterin zu vertretender Pflichtverlet-zung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Scha-densersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht dabei unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 8.
5. Limitierter Ticketerwerb, Verbot der Übertragung von Tickets, Kein Er-werb von Tickets für Verlosungen/Gewinnspiele
5.1. Verbot der Übertragung von Tickets auf Dritte
Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit der Veranstalterin nicht auf einen Dritten übertragen. Sofern Sie das Ticket aus anderen Gründen als der Verlegung des Veranstaltungstermins nicht nutzen möchten oder können, besteht unter den Voraussetzungen von Ziffer 7. die Möglichkeit, Ihr/e Ticket/s über die Tauschbörse See Tickets / Paylogic zurückzugeben.
5.2. Kein Erwerb von Tickets für Verlosungen/ Gewinnspiele
Eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist, ohne schriftliche Zustimmung der Veranstalterin ausdrücklich un-tersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Ver-lust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert seine Gültigkeit und die Ver-anstalterin ist zum entschädigungslosen Einzug dieses Tickets berechtigt.
6. Kauf nur für private Nutzung, Personalisierung der Tickets, Einlassbänder und Verbot des Verkaufs/der Übertragung von Einlassbändern, Verlust von Tickets und Einlassbändern
6.1. Kauf nur für private Nutzung und Personalisierung von Tickets
Jeder Kunde darf Tickets ausschließlich für die private Nutzung der Veranstaltung erwerben. Die Tickets sind mit einem Barcode gekennzeichnet und registriert. Bei Kauf des Tickets sind der vollständige Name und das Geburtsdatum des Besuchers wahrheitsgemäß anzugeben.
Der Veranstalterin wird die personalisierten Tickets an den Eingängen zur Veran-staltung mit der Identität der Besucher abgleichen. Hierfür hat der Besucher ein of-fizielles Ausweisdokument vorzulegen.
6.2. Einlassbänder
Nach Überprüfung der Identität des Besuchers tauscht die Veranstalterin das Ticket in ein Einlassband um. Einlassbänder sind nicht übertragbar. Der Verkauf und/oder die Übertragung von Einlassbändern ist untersagt. Eine Weitergabe von Einlassbän-dern an Dritte führt zu der Sperrung des Einlassbandes. Ein Zutritt zu der Veran-staltung mit einem gesperrten Einlassband ist nicht möglich.
6.3. Verlust von Tickets und Einlassbändern
Verlorene Tickets und Einlassbänder werden nicht ersetzt. Mit dem Verlust des Ti-ckets oder des Einlassbandes erlischt Ihr Recht zum Besuch der Veranstaltung.
Rückgabe von Tickets über Ticketbörse Tixel
7.1 Erworbene Tickets können bis 1 Tage vor dem Tag an dem die Veranstal-tung beginnt über die Ticketbörse von See Tickets / Paylogic zum Kauf an-geboten werden. Für den Verkauf der von Ihnen über See Tickets / Paylo-gic ngebotenen Tickets wird jedoch keine Gewähr übernommen.
7.2 Durch das Anbieten von Tickets über See Tickets / Paylogic bieten Sie uns an, das/die angebotene(n) Tickets zurück zu nehmen und in unserem Namen und auf unsere Rechnung erneut zum Kauf anzubieten. Erst wenn wir das/die angebote-ne(n) Tickets tatsächlich weiterverkauft haben, gilt Ihr Rückgabeangebot als von uns angenommen. Solange angebotene Tickets noch nicht verkauft sind, können Sie von Ihrem Rückgabeangebot zurücktreten und das Ticket wieder selbst verwen-den.
7.3 Den Verkaufspreis für das/die angebotene(n) Ticket(s) legen Sie bei See Tickets / Paylogic fest. Der Verkaufspreis darf jedoch nicht höher als 110% des von Ihnen gezahlten Ticketpreises (Ziffer 1) liegen.
7.4 Sobald von Ihnen angebotene Tickets über See Tickets / Paylogic verkauft werden, werden diese gesperrt. Für den Käufer wird ein neues Ticket erstellt. Der Kaufpreis wird Ihnen von See Tickets / Paylogic in der von Ihnen gewählten Weise gutge-schrieben.
7.5 Werden angebotene Tickets nicht verkauft, berechtigen sie weiterhin zum Einlass auf die Veranstaltung.
7. Haftung
8.1 Die Veranstalterin haftet ohne jegliche Einschränkung. für alle im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsverhältnis schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Kör-per und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und bei Übernahme von Garantien.
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 8.1 erfasst sind, haftet die Veranstalterin beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den Kardinalpflichten der Veranstalterin zählen solche Pflichten, de-ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
8.3 Im Übrigen haftet die Veranstalterin nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.
8.4 Soweit die Haftung der Veranstalterin nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Bild- und Tonaufnahmen von Besuchern
Die Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen zur kommerziellen Nutzung ist nicht gestattet. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Die Mitnahme von digitalen oder analogen Spiegelreflexkameras, Kameras mit (austauschbaren) Zoomobjektiven oder mit Vi-deofunktion jeglicher Art, Videokameras oder sonstige Aufzeichnungsgeräte und sonstige Ausrüstung wie Teleobjektive und Stative, die die gängige Privatausrüs-tung übersteigen, ist nicht gestattet. Der Besucher hat solche Ausrüstung der Ver-anstalterin zu übergeben, die diese verwahrt und sie nach der Veranstaltung zu-rückgibt. Ist der Besucher nicht bereit, die unzulässigen Geräte außerhalb des Ge-ländes zu belassen, ist die Veranstalterin berechtigt, ihm den Zutritt zum Veran-staltungsgelände zu verweigern.
9. Rechte der Veranstalterin
9.1. Sperrung von Teilen des Veranstaltungsgeländes und Begrenzung der Zuschaueran-zahl in einzelnen Bereichen des Veranstaltungsgeländes
Aus Sicherheitsgründen, Kapazitätsgründen oder anderen wichtigen betrieblichen Er-fordernissen oder behördlichen Auflagen kann die Veranstalterin einzelne Veranstal-tungsbereiche (u.a. befestigte Anlagen, temporäre und fliegende Bauten, Stages etc.) oder sonstige Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder voll-ständig sperren und/oder räumen sowie die Zuschauerzahlen für bestimmte Berei-che innerhalb des Veranstaltungsgeländes begrenzen ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet.
9.2. Ton- und/oder Bildaufnahmen der Veranstalterin
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Perso-nendurchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegen-stehen.
9.3. Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung
Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen aus-schließlich bei der Veranstalterin. Ohne eine vorherige, schriftliche Zustimmung der Veranstalterin dürfen keinerlei Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufgezeich-net, gespeichert, angefertigt und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Veranstalterin behält sich insbesondere bei unberechtigten Veröffentlichungen in so-zialen Netzwerken und Videoplattformen vor die Verbreitung zu stoppen und die Veröffentlichung rechtlich zu ahnden.
9.4. Gesundheitskontrollen
Die Veranstalterin behält sich vor, angemessene Gesundheitskontrollen zur Erken-nung einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV2) durchzuführen. Hierbei kann die Vorlage von Gesundheitsdokumente bzw. Nachweise (z.B. Impfpass, ne-gatives COVID 19 Testergebnis, Nachweis einer Genesung innerhalb eines be-stimmten Zeitrahmens) zur Sichtkontrolle verlangt werden.
Die Kontrollen entsprechen dem zur jeweiligen Veranstaltung geltenden Stand der Technik bzw. allgemeinen anerkannten medizinischen Kenntnisstand über den Ver-breitungsweg des Virus sowie bekannten Symptomen einer Erkrankung und sind mit den lokalen Gesundheitsbehörden abgestimmt und von diesen genehmigt. Die Kon-trollen sind Teil des durch die Veranstalterin bekannt gemachten Hygienekonzepts deren Einhaltung der Besucher durch Kauf des Tickets zustimmt. Sollte sich ein Kunde a) der Gesundheitskontrollen verweigern oder b) der dringende Verdacht ei-ner Sars-CoV2 Infektion vorliegen, kann die Veranstalterin den Zutritt zum Festi-valgelände verweigern. Im Fall a) hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und der gezahlten Gebühren. Im Fall b) wird die Veranstalterin den Ticketpreis ggf. Anteilig abzüglich der Gebühren für bereits erbrachte Leistung und der angefallenen Buchungsgebühr auf Antrag erstatten.
9.5. Ausschluss von Besuchern
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten begeht, Feuerwerkskörper abbrennt, Pfeffer-spray versprüht, sich selbst oder andere an der Gesundheit schwerwiegend gefähr-det oder in schwerer Weise oder mehrfach die Hausordnung verletzt, kann die Ver-anstalterin den betreffenden Besucher von der Veranstaltung ausschließen. Mit dem Ausschluss erlischt der Anspruch auf einem Zutritt zu der Veranstaltung. Schließt die Veranstalterin den Besucher aus einem solchen wichtigen Grund aus, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl führt jedoch nicht dazu, dass dem Verbraucher der Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
10.2. Gerichtsstand
Ist der Kunde Verbraucher, ist der Gerichtsstand für Ansprüche der Veranstalterin gegen ihn ausschließlich das für den Wohnsitz oder dengewöhnlichen Aufenthalt des Kunden zuständige Gericht. Wenn der Kunde Unternehmer ist, vereinbaren die Par-teien einen ausschließlichen Gerichtsstand am Sitz der Veranstalterin.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Die Veranstalterin hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Best-immungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, so-weit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
B. HAUSORDNUNG
1. Geltungsbereich der Hausordnung
Mit Kauf des Tickets und/oder dem Betreten des Geländes, erkennt der Besucher diese Hausordnung an und erklärt sich damit einverstanden ihr nicht zuwider zu handeln bzw. bei einer Zuwiderhandlung mit Restriktionen der Veranstalterin rech-nen zu müssen (u.a. Verweigerung des Einlasses, Geländeverweis, Hausverbot, Strafanzeige, etc.).
2. Anordnungen der Ordnungskräfte
Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist grundsätzlich Folge zu leisten.
3. Betreten des Festivalgeländes
Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem angelegten, verschlossenen, unbeschädigten und für die Ordnungskräfte gut sichtbaren Einlassband und/oder gültigem Ticket erlaubt.
4. Verweigerter Einlass für „auffällige“ Besucher
Offensichtlich stark alkoholisierte und/oder unter Drogeneinwirkung stehende und/oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass in das Festivalgelände.
5. Verbotene und erlaubte Gegenstände
Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bo-dycheck) auf verbotene Gegenstände.
Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.:
a) Jegliche Taschen, jegliche Rucksäcke und jegliches Reisegepäck mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen (s. erlaubte Gegenstände)
b) Getränke und Flüssigkeiten aller Art, sowohl in Plastik- als auch in Metall- oder Glasflaschen
c) Drogen und verbotene Rauschmittel aller Art
d) Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
e) Sägen, Äxte, Beile, Zangen, Klemmen und vergleichbares Werkzeug
f) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art
g) Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten sowie Camping-Mobiliar aller Art
h) professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
i) Notebooks, Tablets
j) Laserpointer
k) Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment (wie z.B. Zelte, Windmuscheln, etc.), Selfie-Sticks
l) Motorradhelme
m) Parfums & Deos
n) sämtliche Gegenstände, die einzig zu dem Zweck mitgeführt werden, um Be-sucher, Mitarbeiter und Künstlern zu schaden
Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Be-suchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Die Ver-anstalterin behält sich weiter vor, beim Mitführen verbotener und gesetzwidriger Gegenstände und Substanzen Strafanzeige zu erstatten, die zuständige Polizeibe-hörde zu verständigen und ein über diese Veranstaltung hinausgehendes Hausverbot für weitere Veranstaltungen der Veranstalterin auszusprechen.
Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.:
a) Portemonnaies
b) Schlüssel
c) kleine Gürtel- und Bauchtaschen
d) Mobiltelefone
e) kleine Rucksäcke bis zu einer Größe von ca. H44 x B37 x T30 cm (entspricht in etwa der Größe DIN A4)
f) Tabak
g) Feuerzeuge
h) Gehörschutz
i) notwendige verschreibungspflichtige Medikamente (mit Rezept)
j) frei verkäufliche Medikamente in geringen Mengen (für den persönlichen Ge-brauch)
k) Hygieneartikel inkl. Desinfektionsspray
l) Mund-Nasenschutz / Atemwegs-Maske (FFP2)
6. Fluchtwege
Fluchtwege und Treppen sind jederzeit frei zu halten.
Sie dürfen nicht als Sitzgelegenheiten oder Aufenthaltsbereiche genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
7. Umgang mit Abfällen
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Müllton-nen/Abfallbehältnisse zu entsorgen.
8. Alkoholausschank
Die Mitarbeiter an den Bars/Verkaufsständen können den Ausschank von Alkohol verweigern, sofern der Besucher Anzeichen eines übermäßigen Alkoholkonsums zeigt.
9. Nutzung der Toiletten
Urinieren und/oder die Verrichtung des Stuhlgangs außerhalb der dafür vorgesehe-nen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
10. Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus zur Anzeige gebracht.
11. Für Besucher gesperrte Flächen
Das Überspringen von Wellenbrechern ist, sowie das Erklettern von Zäunen, Licht-masten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten, Zelten sowie Zeltabspannungen und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Ver-anstaltungsgelände verboten. Generell sind für Besucher unzugängliche Bereiche nicht zwingend als Solche gekennzeichnet. Daher sind das Überspringen und Erklet-tern sämtlicher Aufbauten, egal ob Zäune, Pfähle, Masten, Gerüste und/oder sons-tiger Absperrmaßnahmen grundsätzlich verboten.
12. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände
Personen, die sich ohne eine gültige Eintrittskarte/Einlassban/Akkreditierung oder etwaige andere Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, werden mindestens wegen Hausfriedensbruch angezeigt und dem Gelände verwiesen.
13. Ausschluss von der Veranstaltung
Eine Missachtung der Hausordnung kann zu einem vollständigen und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstal-tung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist dann ausgeschlossen.
14. Verbot der Gefährdung anderer Personen
Jede Gefährdung anderer Besucher, Mitarbeiter der Veranstalterin sowie der von ihr beauftragten Dienstleister, Künstler und sonstigen an der Veranstaltung mitwirken-den oder teilnehmenden Personen ist strengstens untersagt. Dazu zählt u.a. das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (z.B. Bengalische Feuer, Nebelkerzen) und das Versprühen von atemwegreizenden Stoffen (z.B. Pfefferspray, CS Gas). Wer mut-willig oder leichtfertig die Gefährdung anderer Personen in Kauf nimmt, provoziert oder herbeiführt wird dauerhaft von der Veranstaltung ausgeschlossen.